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Stadt Coburg

Einwohneramt

Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Beschreibung

Bei der sog. Selbstauskunft aus dem Melderegister handelt es sich um eine spezielle Ausformung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes und durch die vorgegebenen Löschfristen im Meldewesen beschränkt.